Impressum

Alexander Patrzek

Dipl. Grafikdesigner FH

 

96349 Steinwiesen

Flößerstraße 10

Tel.: 09262 - 94 23 614

Fax.: 09262 - 94 23 615

Mail: a.m.patrzek@t-online.de

www.grafikbuero-patrzek1.jimdofree.com

 

Steuer-Identifikationsnummer:

228/257/20093

Gestaltung und Webrealisierung:

Grafikbüro A. Patrzek

 

(Diese Website wurde mit Jimdo erstellt)


A G B

Allgemeine Geschäftsbedingungen A. Patrzek GrafikBüro

 

Allgemeines

Allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

Urheberrecht / Nutzungsrechte

a) Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für ein Design

und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.

b) Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. An Entwürfen und Zeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

c) Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und / oder Änderung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Designer eine Vertragsstrafe zu verlangen.

d) Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.

e) Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für die Entwurfsarbeiten. Sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht.

f) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechts-einräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden.

 

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprücher Dritter frei.

 

Digitale Daten

Der Designer ist nicht verpflichtet Dateien, digitale Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Sind dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt worden, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

 

Korrektur / Produktionsüberwachung / Produktexemplare

a) Vor Beginn der Serienfertigung ist der Prototyp / der Proof mit dem Designer abzustimmen.

b) Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

c) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer drei einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen.

 

Angebote / Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. In unserer Preisliste enthaltene Angaben binden uns ebenfalls nicht. Eingehende Aufträge gelten als Angebot. Der Auftraggeber ist hieran zwei Wochen nach Eingang des Auftrags gebunden. Die Annahme des Auftrags erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags.

 

Sonderleistungen / Nebenkosten

Sonderleistungen wie beispielsweise Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen oder Entwürfen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Druckfilme etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

Lieferung

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Bei schriftlichem Vertragsabschluss bedarf auch der Liefertermin der schriftlichen Bestimmung. Falls eine von uns zu vertretende Überschreitung der Liefertermine eintritt, kann der Auftraggeber nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung lediglich vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, wenn die Terminüberschreitung von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Verfügung gestellten Vor- und Zwischenprodukte in jedem Fall zu prüfen. Mit der Druckreifeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, es sei denn, dass der Fehler zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar war. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftaggebers zur weiteren Ver- oder Bearbeitung. Mögliche Gewährleistungs-ansprüche bestehen nach unserer Wahl in dem Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Auftraggeber bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Herabsetzung des vereinbarten Preises oder Rückgängig-machung des Vertrages zu verlangen, wenn die Nachlieferung oder Ersatzlieferung fehlschlägt.

 

Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der Texte oder anderer Vorgaben. Für Folgeschäden jeglicher Art ist der Auftragnehmer von Haftungsansprüchen ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, insbesondere Nachfolge- oder mittelbare Schäden, besteht nur, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen sind. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion.

 

Versand

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers / Empfängers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen.

 

Zahlung / Vergütung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Porto- und Frachtkosten werden zusätzlich berechnet. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Entwurf, Entwurfs-ausarbeitung und Realisierung sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber mit einer von ihm zu leistenden Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere, wenn ein Wechsel nicht gezahlt, oder ein Scheck nicht eingelöst wird, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen, Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand im vollkauf-männischen Verkehr ist Kronach.

 

Schlussbestimmung

Ist ein Teil oder sind Teile unserer Geschäftsbedingugen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.